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BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1004 BGB, § 544 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit bei Nichterreichen der Revisionsbeschwer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Beschwer der klagenden Partei bei Abweisung einer auf Unterlassung von einem benachbarten Grundstück ausgehenden Störungen gerichteten Klage
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit bei Nichterreichen der Revisionsbeschwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Beschwer der klagenden Partei bei Abweisung einer auf Unterlassung von einem benachbarten Grundstück ausgehenden Störungen gerichteten Klage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 22.05.2012 - 4 O 219/11
- OLG Dresden, 30.10.2012 - 9 U 1011/12
- BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12
Beide Beschwerden sind unzulässig, weil die Parteien nicht - wie geboten (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) - dargelegt und glaubhaft gemacht haben, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer jeweils 20.000 EUR übersteigt. - BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung
Auszug aus BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12
Maßgebend für die Beschwer der Beklagten ist der Wert ihres Interesses an der Abwehr der Kosten einer Ersatzvornahme für die Ausführung der Maßnahmen, welche zur Befolgung der Verurteilung erforderlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 315 ff.). - BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10
Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Abweisung der Unterlassungsklage eines …
Auszug aus BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12
Ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer ist die Wertminderung, welche das Grundstück der klagenden Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet (siehe nur Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, Grundeigentum 2011, 1019 f. mwN).